Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden
Mitteilung für die Belieferung von
Nicht-Haushaltskunden mit Strom in der Ersatzversorgung
Stadtwerke Mosbach GmbH
Für Neukunden, die keine Haushaltkunden gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz sind, gelten in der Ersatzversorgung mit Strom ab dem 1. November 2021 die folgenden Preise. Die Preisänderung erfolgt aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungskosten. Ferner fließen bei Strom auch die steigenden Netzentgelte und die sinkenden staatlichen Umlagen und Abgaben in die neuen Preise mit ein. Für Bestandskunden in diesen Tarifen gelten die Preise ab dem 1. November 2021. Nähere Informationen zu den Tarifen finden Sie in dieser Veröffentlichung.
Preisübersicht für Anlagen in der Ersatzversorgung Strom mit registrierender Lastgangmessung
gültig ab 1. September 2024
brutto | netto | |
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Energiepreis Cent/kWh | 26,78 | 22,50 |
Grundpreis €/Jahr | 1.677,09 | 1.409,32 |
Preisblatt Ersatzversorgung RLM ab 01092024 (PDF)
Für die Preisänderungen und die Lieferbedingungen der Grund- und Ersatzversorgung gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVVI vom 26. Oktober 2006 (BGBI I S. 2391).