Ersatzversorgung Gas für
Nicht-Haushaltskunden
Mitteilung für die Belieferung von
Nicht-Haushaltskunden mit Gas in der Ersatzversorgung
Stadtwerke Mosbach GmbH
Für Neukunden, die keine Haushaltkunden gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz sind, gelten in der Ersatzversorgung mit Gas ab dem 1. November 2022 die folgenden Preise. Die Preisänderung erfolgt aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungskosten. Für Bestandkunden in diesen Tarifen gelten die Preise ab dem 1. November 2022. Nähere Informationen zu den Tarifen finden Sie in dieser Veröffentlichung.
Preisübersicht für Anlagen in der Ersatzversorgung Gas mit registrierender Lastgangmessung
gültig ab 1. November 2022
brutto | netto | |
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Arbeitspreis Cent/kWh | 35,26 | 32,95 |
Leistungspreis €/kW und Jahr | 23,54 | 22,00 |
Grundpreis €/Monat | 445,84 | 416,67 |
gültig ab 1. April 2022
brutto | netto | |
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Arbeitspreis Cent/kWh | 22,55 | 18,95 |
Leistungspreis €/kW und Jahr | 26,18 | 22,00 |
Grundpreis €/Monat | 495,84 | 416,67 |
Für die Preisänderungen und die Lieferbedingungen der Grund- und Ersatzversorgung gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVVI vom 26. Oktober 2006 (BGBl I S. 2391, 2396).