Steckerfertige PV-Anlage

Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen/
Mini-Plug-In-Anlagen/Balkonkraftwerken

 

Wir vereinfachen den Anmeldeprozess!

Informationen zum Ablauf

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (Solarpaket I) am 16. Mai 2024 gibt es gesetzliche Vorgaben für steckerfertige PV-Anlagen mit einer installierten Modulleistung von insgesamt bis zu 2000 W und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA.

Das bedeutet, ab sofort registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister.

 

Meldepflicht

Die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erfolgt ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Dafür hat der Anlagenbetreiber nach der Inbetriebnahme der Anlage einen Monat lang Zeit. Die vormals erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist mit Inkrafttreten der oben genannten Gesetzesänderung (Solarpaket I) entfallen.

Für die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister (MaStR) (www.marktstammdatenregister.de) werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Anlagenstandort
  • Technische Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Zählernummer

Es wird davon ausgegangen, dass Sie keinen erzeugten Strom in das Netz der Stadtwerke Mosbach GmbH einspeisen, sondern diesen Strom selbst verbrauchen. Aus diesem Grunde erhalten Sie für steckerfertige PV-Anlagen keine Vergütung nach EEG.

 

Zählerwechsel & Zählereinbau

  • Der Stromzähler des Anlagenbetreibers muss auf einen Zwei-Richtungszähler getauscht werden.
  • Der Zähler darf vorübergehend rückwärts laufen.
  • Der Zählertausch erfolgt ohne Berechnung.
  • Wir kommen nach erfolgter Anmeldung im MaStR automatisch zur Vereinbarung eines Zählerwechseltermins auf Sie zu.

 

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Ablauf, die zu beachten sind:

  • Prüfen Sie als Mieter*in, ob das Anbringen eines Balkonkraftwerks erlaubt ist.
  • Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.
  • Für den Netzanschluss gelten die Anforderungen aus der TAR bzw. „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105).

Die aus PV-Modulen und einem Wechselrichter bestehenden Solargeräte können unter folgenden Bedingungen an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen werden.

  • Der Anschluss der steckerfertigen PV-Anlagen ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder festen Anschluss zulässig. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden. Mit der geplanten Veröffentlichung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 werden weitere Lösungen für die Nutzung an einer Haushaltssteckdose festgelegt.
  • Balkon-PV-Anlagen müssen – wie alle anderen großen PV-Anlagen – technisch sicher sein. Sie sollten auch von Laien sicher installiert werden können.
  • Wir empfehlen, nur geprüfte Produkte zu verwenden. Zudem ist es ratsam, vor der Installation die eigene Hausinstallation von einer Fachkraft prüfen zu lassen.

 

Quelle: siehe aktuelle VDE FNN Veröffentlichung und Auszug aus den Normen des VDE zu steckerfertigen PV Anlagen