Netzentgelte berechnen
1. 1. Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung gilt ein Arbeitspreis mit Grundpreis.
2. Zur Bestimmung Ihres Entgeltes für die Netznutzung mit Leistungsmessung benötigen Sie folgende Daten:
- Entnahmeebene (in KV)
- Jahresarbeit E in kWh der bezogenen Energie
- Maximaljahresleistung P in kW (höchster viertelstündlicher Leistungsmittelwert im Abrechnungsjahr)
- Bei Anlagen mit Eigenerzeugung: angemeldete Maximalleistung P in kW (höchster viertelstündlicher Leistungsmittelwert) sowie die angemeldete Netzreservekapazität PR in kW.
Berechnung des Entgeltes für Kunden mit Leistungsmessung
Mit den genannten Daten können Sie Ihre Jahresbenutzungsdauer T als Quotient der Jahresarbeit E und der Maximaljahresleistung P berechnen. Das anfallende Netzentgelt ist abhängig von dieser Jahresbenutzungsdauer – ab mindestens 2.500 h/a oder bei weniger als 2.500 h/a. In beiden Fällen wird ein jährlicher Leistungspreis (EUR/kW und Jahr) und ein Arbeitspreis (Cent/kWh) fällig. Leistungs- und Arbeitspreis sind abhängig von Ihrer Entnahmeebene.
Das Netzentgelt ergibt sich aus der Summe der Produkte von Leistungspreis und Maximaljahresleistung P sowie Arbeitspreis und Jahresarbeit E (das heißt Netzentgelte = Leistungspreis x P + Arbeitspreis x E).
Rechenbeispiel ab 01.01.2024
Ausgangswerte
Entnahmeebene | Mittelspannungsnetz |
Jahresarbeit E | 25 Millionen kWh/a |
Maximaljahresleistung P | 5.000 kW |
Daraus ergibt sich eine Jahresbenutzungsdauer T = E/P |
5.000 h/a |
Entgelte für Netznutzung
5.000 kW x 147,35 EUR/kW | 736.750 EUR |
25 Mio. kWh x 0,49 Cent/kWh | 122.500 EUR |
Gesamt
Gesamtentgelt netto für Netzdienste | 859.250 EUR |
Hinzu kommen die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe sowie die derzeit gültige Umsatzsteuer. Außerdem sind die jeweiligen gültigen Umlagen wie KWK, Offshore, § 19 Umlage sowie die § 18 AbLAV-Umlage zu berücksichtigen.