Moderne Messeinrichtungen
Was ist eine moderne Messeinrichtung?
Eine moderne Messeinrichtung besteht aus einem digitalen Stromzähler mit einem elektrischen Messwert und einer digitalen Anzeige, die den analogen Ferraris-Zähler ersetzt. Diese misst den tatsächlichen Energieverbrauch und kann ihn in historischen Zeiträumen aufschlüsseln. Der Messstellenbetreiber ist dafür verantwortlich, dass der Anschlussnutzer seinen tatsächlichen Energieverbrauch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen für die letzten 24 Monate einsehen kann. Eine moderne Messeinrichtung ist nicht in ein Kommunikationsnetz (z. B. Telekommunikationsnetz) eingebunden, daher können keine Messwerte aus der Ferne ausgelesen oder versendet werden. Für die Ablesung des Jahresstromverbrauchs ist nach wie vor die manuelle Ablesung erforderlich.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine moderne Messeinrichtung mit einem Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz einzubinden.
Im Messstellenbetriebsgesetz ist geregelt, dass spätestens bis zum Jahr 2032 jeder Haushalt mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein muss. Für Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch (circa 3.500 Kilowattstunden pro Jahr) ist lediglich der Einbau einer modernen Messeinrichtung (digitaler Zähler) vorgeschrieben.
Muss ich etwas tun?
Genau wie beim bisher üblichen klassischen Stromzähler brauchen Stromverbraucher bzw. -erzeuger die neuen Geräte nicht selbst einzubauen. Das ist vielmehr die Aufgabe des Messstellenbetreibers. Das ist nach dem Gesetz der grundzuständige Messstellenbetreiber. Von ihm erfahren Sie, wann und wie Ihr bisheriger Stromzähler umgerüstet wird.
Kosten und Ansprechpartner
Verantwortlich für Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist der Messstellenbetreiber. In der Regel ist der örtliche Netzbetreiber auch der grundzuständige Messstellenbetreiber. Dieser ist u. a. für den Einbau, die Wartung und den sicheren Betrieb zuständig.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb müssen die Endverbraucher tragen, wobei sich der grundzuständige Messstellenbetreiber an die im Messstellenbetriebsgesetz vorgegebenen Preisobergrenzen halten muss.
Schon heute bezahlen Sie mit Ihrer Stromrechnung auch für Ihren Stromzähler. Für die neuen Geräte schreibt das Gesetz Höchstpreise vor. Dabei gilt: Wer viel Strom verbraucht oder erzeugt, zahlt auch mehr. Er kann aber auch mehr von der neuen Technik profitieren. Zum Beispiel: Die jährlichen Kosten für die „Grundausstattung“ mit einer modernen Messeinrichtung bei einem Durchschnittshaushalt in Deutschland entsprechen in etwa den Kosten für einen alten Zähler. Sie dürfen maximal 20 Euro brutto pro Jahr betragen. Wird dort (optional) ein intelligentes Messsystem installiert, dürfen maximal 40 Euro brutto abgerechnet werden.