Hinweismeldung (HinSchG)
Hinweisgebersystem der Stadtwerke Mosbach
Haben Sie Informationen zu Missständen oder Rechtsverstößen in der Verwaltung der Stadtwerke Mosbach? Zur Meldung von Rechtsverstößen und anderen Zuwiderhandlungen steht Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern der Stadtwerke Mosbach ein anonymes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Dieses System ist auf Deutsch und Englisch verfügbar. Es erlaubt eine anonyme und durch spezielle Verschlüsselung gesicherte Meldung von möglichen Verstößen. Wenn Sie also Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeitende der Stadtwerke Mosbach nicht im Interesse der Stadtwerke bzw. nicht korrekt handeln, helfen Sie uns, wenn Sie dies melden.
Die Schwerpunkte der internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach der „EU-Whistleblowing-Richtlinie“. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Beachten Sie, dass hinweisgebenden Personen das Privileg zusteht, sich bei Abgabe einer Meldung zu irren. Wer aber das Hinweisgebersystem aus zweckwidrigen Beweggründen (z.B. Denunziation, Verleumdungen, üble Nachrede) verwendet, wird nicht geschützt.
Bitte machen Sie sich vor Abgabe Ihres Hinweises mit den „Häufigen Fragen zum Thema Hinweisgeberschutz (externer Link PDF 68 KB)“ vertraut.
Bei akuter Gefahrensituation oder anderen Situationen, die ein sofortiges Tätigwerden erfordern, wenden Sie sich bitte umgehend an die allgemeinen Notrufdienste.
• Häufige Fragen zum Thema Hinweisgeberschutz (externer Link PDF 68 KB)
• Hinweisgebersystem aufrufen (externer Link)
Die Interne Meldestelle für Hinweisgebende der Stadtwerke Mosbach wurde auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie oder Whistleblower-RL (WBRL), Richtlinie (EU) 2019/1937 eingerichtet.
Die Informationen zur Datenerhebung gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie hier.