Zählerprüfung

Verrechnungszähler unterliegen dem Eichgesetz und sind damit immer zugelassen und geeicht. Die Einhaltung des Eichgesetzes wird staatlich überwacht.

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Messeinrichtung haben, können Sie mit den nachfolgenden Formularen die jeweiligen Befundprüfungen beantragen.

Ergibt diese Befundprüfung, dass der Zähler die zulässigen Toleranzen nicht einhält oder den Anforderungen der Zulassung nicht entspricht, trägt die Stadtwerke Mosbach GmbH als Messstellenbetreiber die Kosten der Prüfung.

Bitte drucken Sie das Formular für die gewünschte Prüfung aus, füllen Sie es aus und senden Sie es unterschrieben an uns.
 

SWM Wärmezähler (PDF)

SWM Gaszähler (PDF)

SWM Stromzähler (PDF)

SWM Wasserzähler (PDF)

 
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (MessEV)