Netzanschluss
Strom
Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern, Erzeugungsanlagen sowie nachgelagerter Elektrizitätsversorgungsnetze an das Elektrizitätsverteilungsnetz der Stadtwerke Mosbach GmbH auf vertraglicher Grundlage mittels Leitungen.
Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 mit den §§ 17 – 19 sowie die nachgelagerten Verordnungen über die „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (NAV) und für den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Um die Technische Sicherheit zu wahren, sind Anschlüsse (Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen) an die Versorgungsnetze der Stadtwerke Mosbach nur unter Einhaltung von Technischen Mindestanforderungen zulässig:
Für die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz der Stadtwerke Mosbach GmbH gelten folgende Regelwerke:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- TAB 2007 (Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das
Niederspannungsnetz) - Netzzugangsverordnung für Strom (Strom NZV)
- Niederspannungsverordnung (Strom NAV)
- Metering Code 2006
- Eichgesetz und Eichverordnung
Anlage 1 Ergänzende Bedingungen SWM NAV Strom (PDF)
Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und der SWM abgeschlossen. Er regelt die Herstellung und Bereithaltung des Netzanschlusses mit den entsprechenden Kostenregelungen.
Netzanschlussvertrag Muster (PDF)
Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag wird bei einem Netzanschluss ab Mittelspannung zwischen einem Anschlussnutzer, der All-inclusive-Stromliefervertrag (Stromlieferung und Netznutzung) vereinbart hat, und der SWM abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben. Die Netznutzung ist hierbei zwischen dem Lieferanten und der SWM in einem Lieferantenrahmenvertrag geregelt.
Anschlussnutzungsvertrag (PDF)
Gas
Die Technischen Mindestanforderungen für Anschlüsse an das Gasnetz der Stadtwerke Mosbach GmbH richten sich nach den gelten Richtlinien insbesondere: TRGI (Technische Regeln der Gasinstallation – DVGW AB G600), DIN (EN) Normen, DVGW Regelwerk, Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
NDAV.pdf (gesetze-im-internet.de)
Die Ergänzenden Bedingungen beinhalten technische Anforderungen an den Netzanschluss und Anlagenteile sowie an deren Betrieb. Diese Anforderungen gewährleisten einen sicheren und störungsfreien Betrieb des Versorgungsnetzes.
Der Netzkunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze, Regeln, Vorschriften und Bestimmungen. Dies gilt auch für die ihm obliegende Erstellung, Überwachung (Wartung und Kontrolle) und Unterhaltung (Instandsetzung und Reparatur) seiner Gasanlagen.
Anlage 2 Ergänzende Bedingungen SWM NDAV GAS (PDF)
Beantragungen zum Netzanschluss
Netzanschlüsse werden durch die Netzbetreiberin hergestellt, betrieben und erforderlichenfalls stillgelegt. Die Herstellung und Änderung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer schriftlich in Auftrag zu geben
Wir sind gerne für Sie da.
Bei Technischen Fragen schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Stadtwerke Mosbach GmbH
Am Henschelberg 6, 74821 Mosbach
Telefon 06261 8905-500
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