Erzeugungsanlagen

Einspeisemanagement

 
Der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen hat seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) stark zugenommen. Demzufolge wird immer mehr Strom in das öffentliche Netz eingespeist.

Das Einspeisemanagement ist eine speziell geregelte Netzsicherheitsmaßnahme zur Entlastung von Netzengpässen.

Welche technischen Anforderungen Solarstromanlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) erfüllen müssen,
regelt § 9 Abs. 1 und 2 EEG 2021.

Fernwirkunterstation
Alle Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 Kilowatt müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit denen der Netzbetreiber die Möglichkeit hat bei Netzüberlastung jederzeit die Einspeiseleistung ferngesteuert zu reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen. Hierfür ist eine sogenannte Fernwirkunterstation notwendig. Diese können Sie gerne über uns beziehen. Hierfür kann folgendes Bestellformular genutzt werden: Bestellung Fernwirkunterstation.

Rundsteuerempfänger
Anlagen mit einer installieren Leistung > 25 Kilowatt und maximal 100 Kilowatt müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit denen der Netzbetreiber die Möglichkeit hat bei Netzüberlastung jederzeit die Einspeiseleistung ferngesteuert zu reduzieren. Das entsprechende Bestellformular für den sogenannten Rundsteuerempfänger finden Sie hier: Bestellung Rundsteuerempfänger.

Dauerhafte 70% Begrenzung
Bei Anlagen mit höchstens 25 Kilowatt können die Anlagenbetreiber/-innen selbst wählen, ob sie die maximale Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70% der installierten Leistung begrenzen oder ob sie ihre Anlage ebenfalls mit technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ausstatten: Bestätigung der dauerhaften 70% Begrenzung

Alle anfallenden Kosten für die technischen Einrichtungen sind durch den Anlagenbetreibern bzw. die Anlagenbetreiberin zu übernehmen.

Nach der gesetzlichen Rangfolge kommt das Einspeisemanagement nur dann zum Einsatz, wenn der Netzengpass nicht bereits durch andere geeignete Maßnahmen entlastet werden kann. Wird EE- oder
KWK-Strom per Einspeisemanagement abgeregelt, so hat der Anlagenbetreiber gegenüber dem Anschlussnetzbetreiber einen Anspruch auf Entschädigung.
 
Ansprechpartner Technik für Rückfragen
Herr Spitzer
Telefon 06261 8905-48
Stadtwerke Mosbach GmbH
Am Henschelberg 6
74821 Mosbach
T.Spitzer@swm-online.de

Unterlagen senden Sie bitte zu Händen Frau Angles an netzbetreiber@swm-online.de oder per Post.
 

Wichtiger Hinweis

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