Förderung für private Wallboxen
Für private Wallboxen wird es ab 24. November 2020 eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geben. Auf Antrag ist dann ein Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt möglich. Voraussetzungen: Gefördert werden nur Ladestationen für Elektroautos an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören, die nur privat zugänglich sind. Förderfähig ist der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 11 kW Leistung und intelligenter Steuerung sowie die Kosten für Einbau und Anschluss inklusive aller Installationsarbeiten. Weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass Kundinnen und Kunden für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen PV-Anlage oder über Ihren Energieversorger. Die Förderung wird auch nur dann gewährt, wenn die Gesamtkosten mindestens 900 € betragen und die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Weitere Voraussetzungen finden Interessierte auf www.kfw.de
Foto: © ABL SURSUM Bayerische Elektrozubehör GmbH & Co. KG