Einspeisemanagement
Information
Der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen hat seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) stark zugenommen. Demzufolge wird immer mehr Strom in das öffentliche Netz eingespeist.
Das Einspeisemanagement ist eine speziell geregelte Netzsicherheitsmaßnahme zur Entlastung von Netzengpässen.
Welche technischen Anforderungen Solarstromanlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) erfüllen müssen, regelt § 9 Abs. 1 und 2 EEG 2021.
Alle Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 Kilowatt müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit denen der Netzbetreiber die Möglichkeit hat bei Netzüberlastung jederzeit die Einspeiseleistung ferngesteuert zu reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen. Hierfür ist eine sogenannte Fernwirkunterstation notwendig. Diese können Sie gerne über uns beziehen. Hierfür kann folgendes Bestellformular genutzt werden „Bestellung Fernwirkunterstation (PDF)“.
Anlagen mit einer installieren Leistung > 25 Kilowatt und maximal 100 Kilowatt müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit denen der Netzbetreiber die Möglichkeit hat bei Netzüberlastung jederzeit die Einspeiseleistung ferngesteuert zu reduzieren. Das entsprechende Bestellformular für den sogenannten Rundsteuerempfänger finden Sie hier „Bestellung Rundsteuerempfänger (PDF)“.
Alle anfallenden Kosten für die technischen Einrichtungen sind durch den Anlagenbetreibern bzw. die Anlagenbetreiberin zu übernehmen.
Nach der gesetzlichen Rangfolge kommt das Einspeisemanagement nur dann zum Einsatz, wenn der Netzengpass nicht bereits durch andere geeignete Maßnahmen entlastet werden kann. Wird EE- oder KWK-Strom per Einspeisemanagement abgeregelt, so hat der Anlagenbetreiber gegenüber dem Anschlussnetzbetreiber einen Anspruch auf Entschädigung.