Informationen zur Dezember-Soforthilfe 2022
Mitte November hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Kunden von Wärme gebilligt, die vom Bundestag bereits beschlossen war. Somit kann das Gesetz in Kraft treten. Die Entlastung richtet sich an Haushalts- und Gewerbekunden. Die Abschlagszahlung für Dezember 2022 übernimmt der Bund. Antworten des Bundeswirtschaftsministeriums auf die wichtigsten Fragen zum Thema (FAQ) finden Sie hier. Für die genannten Letztverbraucher entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung für den Monat Dezember zu leisten. Die rund 1.500 Energieversorger in Deutschland erhalten die Dezemberzahlungen vom Bund erstattet. Die Abwicklung soll über die Kreditanstalt für Wiederaufbau erfolgen. Als unsere Kundinnen und Kunden im Haushaltsbereich profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Übernehmen Sie Zahlungen monatlich selbst – sei es über Dauerauftrag oder Barzahlung – müssen Sie die Zahlung für Dezember nicht leisten. Wird der Dauerauftrag für Dezember ausgeführt, wird der Zahlungseingang gutgeschrieben und bei der Jahresendabrechnung zu Ihren Gunsten verrechnet. Auf diese Weise geht Ihnen kein Geld verloren. Falls Sie Fragen haben, senden Sie uns eine E-Mail.