Brennwerte

Veröffentlichung nach § 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG

Gemäß § 52 Abs. 1 KOV XIII in Verbindung mit EnWG § 23c Abs. 6 Satz 1 ist der Netzbetreiber verpflichtet, im Verteilernetz an allen Ein- und Ausspeisepunkten am 10. Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats zu veröffentlichen. Die vorgelagerte Netzbetreiberin, die Heilbronner Versorgungsgesellschaft mBH, stellt die Einspeisebrennwerte der beiden Netzkopplungspunkte (Talaue und Hüffenhardt) bereit. Die Brennwerte gelten für alle Ein- und Ausspeisepunkte des Netzes der Stadtwerke Mosbach GmbH.

Abrechnungsbrennwert und Gasbeschaffenheit (§ 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG)

Brennwerte Erdgas ab Januar 2024 (PDF)

Brennwerte Erdgas Archiv 2023 (PDF)

Brennwerte Erdgas Archiv 2022 (PDF)

Brennwerte Erdgas Archiv 2021 (PDF)

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