Vertragsunterlagen Strom
Die nachfolgenden Verträge bilden die rechtliche Grundlage basierend auf dem (EnWG, StromNEV und StromNZV) für den Zugang und die Nutzung der Netze der Stadtwerke Mosbach GmbH (nachfolgend SWM genannt).
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen einem Netznutzer und einem Netzbetreiber. Der Netznutzer ist dabei entweder ein Letztverbraucher oder ein Energielieferant, der einen Netzzugang zum Zweck der Entnahme von Strom an einer oder mehreren Entnahmestellen im Netz des Netzbetreibers begehrt und für die Netznutzung Netzentgelte direkt an den Netzbetreiber bezahlt.
Vertrag: siehe Lieferantenrahmenvertrag
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und der SWM abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, die Abwicklung des Netzzugangs und die Netznutzung bei All-inclusive-Stromlieferverträgen sowie weitere Dienstleistungen der SWM.
Lieferantenrahmenvertrag (PDF)
Kontaktdatenblatt Strom Netzbetreiber (PDF)
Ergänzend zu allen oben genannten Verträgen gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung.